Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 11.02.1988 - 2/15 O 431/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1436
- VersR 1988, 699
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 91/05
Haftungsverteilung bei provoziertem Auffahrunfall
Wer absichtlich nur deshalb scharf abbremst, um den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu disziplinieren oder zu maßregeln, haftet für die Folgen eines Auffahrunfalls selbst dann zu 100 %, wenn der Nachfolgende den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis dafür, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, nicht entkräften kann (zuletzt Urteil vom 30. Juni 2003, Az. 1 U 226/02 mit Hinweis auf LG Mönchengladbach NJW 2002, 2186; im Ergebnis ebenso LG Frankfurt NJW-RR 1988, 1436).